EU DSGVO Art. 30 verlangt, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche und, falls zutreffend, sein Vertreter sowie jeder Auftragsverarbeiter und, falls zutreffend, sein Vertreter ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten unter seiner Verantwortung führen muss.


INHALTSVERZEICHNIS


Schritt 1: Wählen Sie "Verarbeitungstätigkeiten" auf dem Dashboard


Schritt 2: Wählen Sie die Schaltfläche "Neu erstellen" in der oberen rechten Ecke


Schritt 3: Wählen Sie einen Namen für Ihre Verarbeitungstätigkeit aus dem Dropdown-Menü...


oder geben Sie Ihren eigenen Namen ein und klicken Sie auf "Speichern".


Schritt 4: Ihr neues Objekt für die Verarbeitungstätigkeit wird erstellt und in der Liste angezeigt. 

Sie können nun auf den Namen der Aktivität klicken und beginnen, Informationen hinzuzufügen.